Sie sind in einen Verkehrsunfall schuldlos verwickelt und geschädigt worden? Dann haben Sie einen Anspruch darauf, diesen Unfall von einem Anwalt Ihrer Wahl abwickeln zu lassen. Die Kosten für diesen Anwalt müssen von der gegnerischen Versicherung vollumfänglich übernommen werden. Sie benötigen also auch keine Rechtschutzversicherung. Die brauchen Sie nur dann, wenn die geltend gemachten Ansprüche nicht oder nicht ganz reguliert werden.

In einfach gelagerten Fällen (Stichwort „Blechschaden“) brauchen Sie sich nicht mit einem Termin beim Anwalt zu belasten. Die Kanzlei v. Langen & Partner macht Ihren Unfallschaden dennoch professionell, rasch, effektiv und unkompliziert bei sämtlichen Versicherern bundesweit geltend. Im Bereich „Besondere Serviceangebote“ können Sie hierfür ein Formular ausfüllen und an uns senden. Wir werden alle notwendigen Schritte unverzüglich für Sie in die Wege leiten.

Sollten Sie noch Fragen zu diesem Angebot haben, rufen Sie uns an oder füllen das Kontaktformular aus. Wir werden uns dann umgehend bei Ihnen melden.

In allen anderen Fällen, beispielsweise bei Personenschäden oder unklarer Beweislage, bitten wir um Verständnis, dass wir aus Gründen der Komplexität des Sachverhaltes und der sorgsamen Vorgehensweise ein gründliche Erörterung unbedingt empfehlen und ohne ein vorheriges 4-Augen-Gespräch nicht für Sie tätig werden können.

Zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten gehören insbesondere:

Vertretung und Beratung bei der Abwicklung von Verkehrsunfällen aller Art (Pkw, Lkw, Bus, Sonderfahrzeuge der kommunalen Einrichtungen) Hilfestellung bei der Auswahl des Sachverständigen

Beratung über die Möglichkeiten eines unfallanalytischen Sachverständigengutachtens unter Zuhilfenahme eines qualifizierten Sachverständigen

Ermittlung der gegnerischen Haftpflichtversicherung, falls lediglich das Kennzeichen bekannt ist

Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bei Personenschäden inklusive aller möglichen Schadenspositionen wie Erwerbsschaden oder Haushaltsführungsschaden etc.

Ersatzansprüche der Hinterbliebenen bei Tötung

Umfangreiche Beratung, welche unterschiedlichen Formen der Abwicklung in dem Einzelfall zum empfehlen ist (Reparatur des Fahrzeuges ? Fiktive Abrechnung ? Reparatur des Fahrzeuges trotz wirtschaftlichen Totalschaden in Rahmen der 130 % - Regelung ?, Abrechnung auf Neuwagenbasis ?).

Beratung über die versicherungsrechtlichen Folgen einer Obliegenheitsverletzung

Beratung und Vertretung bei Verkehrsunfällen im Ausland bzw. mit ausländischen Fahrzeugen im Inland

Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit dem Autokauf (Neuwagenkauf, Gebrauchtwagenkauf und Leasing)

Beratung und Vertretung von Käufer/Verkäufer bei Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen aus dem Kfz-Kaufvertrag

Verkauf von Firmenwagen an Privat nach neuem EU - Recht

Es betreuen Sie:

RA Dr. von Langen
RA´in von Langen

Sollten Sie noch Fragen zu diesem Angebot haben, rufen Sie uns an oder füllen das Kontaktformular aus. Wir werden uns dann umgehend bei Ihnen melden.


Zu diesem Bereich existiert ein besonderes Serviceangebot (siehe oben)

Senioren-, Pflege- und Vorsorgerecht <

Vereins- und Verbandsrecht >

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