Tun sich Menschen zu einer gemeinsamen Tätigkeit oder einem gemeinnützigen Zweck zusammen, gründen sie in aller Regel irgendwann einen Verein. Doch auch, was aus Idealismus oder reiner Freude an der Tätigkeit ehrenamtlich unternommen wird, unterliegt einem rechtlichen Ordnungsrahmen.

In diesem Zusammenhang wird häufig übersehen oder unterschätzt: Die Vorstandsmitglieder eines Vereines – auch die ehrenamtlichen - haften persönlich mit ihrem Vermögen dafür, dass die Vereinsgeschäfte mit der „Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters“ geführt werden.

Beispielsweise kann nach § 11 Absatz 1 Satz 1 Insolvenzordnung (InsO) über das Vermögen jeder juristischen Person ein Insolvenzverfahren eröffnet werden, also auch über das Vermögen eines Vereins gemäß §§ 21 ff. BGB. Der Vorstand eines Vereines ist nach § 42 BGB verpflichtet, im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu beantragen. Verzögert er diesen Antrag, ist er den Gläubigern für den daraus entstehenden Schaden persönlich haftbar.

Hierbei zu beachten ist: Zahlungsunfähigkeit liegt schon dann vor, wenn für den Zeitraum von 3 Wochen keine ausreichenden liquiden Mittel vorhanden sind!

Darüber hinaus gibt es eine Fülle von anderen Vorschriften, die in der täglichen Praxis eines Vereines oder Verbandes zu beachten sind. Wird darüber hinaus auch noch der Status der Gemeinnützigkeit angestrebt, kommen die komplizierten Vorgaben des Gemeinnützigkeitsrechtes und des Steuerrechtes hinzu.

Die Kanzlei v. Langen & Partner berät Vereine und Verbände zu allen rechtlichen und steuerlichen Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Gründung sowie der Organisation und des Managements stellen können.

Zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten gehören insbesondere:

Gründung von Vereinen
Beratung zur Anerkennung der Steuerbegünstigung/Gemeinnützigkeit
Fragen der Umsatzsteuervergünstigung
Fragen der Zuwendungsbestätigungen/Spendenbescheinigungen
Beratung bei kartell- und vergaberechtlichen Fragen
Beratung bei Rechtsformwechsel und Ausgliederungen

Es betreuen Sie:

RA Dr. von Langen

Sollten Sie noch Fragen zu diesem Angebot haben, rufen Sie uns an oder füllen das Kontaktformular aus. Wir werden uns dann umgehend bei Ihnen melden.


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