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Wir sind eine Partnerschaft von Rechtsanwälten, für die es eine Herausforderung ist, die an sie herangetragenen Fragen, Probleme und Aufgaben sorgfältig und umfassend zu beantworten bzw. zu lösen. Das bedeutet, dass die Lösung nicht allein unter Beachtung der juristischen, sondern auch der wirtschaftlichen und zeitlichen Aspekte erfolgt. Die in einer streitigen Auseinandersetzung für Sie bestehende psychische Belastung ist uns dabei bewusst. Denn eine „nur“ juristische Lösung ist nicht immer zwangsläufig wirklich gut, nicht selten ist die wirtschaftliche oder schnellere sogar besser für den Mandanten. Schließlich geht es um Ihr Geld und Ihre Zeit.
Mit einem Großteil unserer Mandantschaft arbeiten wir bereits seit vielen Jahren zusammen. Dieser Umstand ist für uns ein erfreuliches Indiz dafür, dass unsere Arbeit von den Mandanten positiv beurteilt wird. Zu unseren Mandanten zählen wir mittelständische Unternehmen, Vereine, Versicherer, Genossenschaften, Landwirte sowie Privatpersonen.
Wir sind nicht nur beratend und gestaltend tätig (z.B. bei erb-, familien- oder gesellschaftsrechtlichen Verträgen), sondern stehen Ihnen selbstverständlich auch als kompetenter Helfer bei der außergerichtlichen sowie gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Verfügung und können bundesweit bei allen Gerichten auf- und für Ihre Interessen eintreten.
Die Kompetenzen der Kanzlei v. Langen & Partner sind in folgenden Praxisgruppen gebündelt:
Agrar-, Forst- und Landwirtschaftsrecht Arbeitsrecht Bank- und Kapitalmarktrecht Bau- und Architektenrecht Ehe- und Familienrecht Energiewirtschaftsrecht Erbrecht Fonds und alternative Investments Gesellschaftsrecht / M&A Inkasso/Forderungseinzug Kindergartenrecht Lebensmittel- und Hygienerecht Medizinrecht/Arzthaftungsrecht Mietrecht Ordnungswidrigkeitenrecht Opfervertretung, Nebenklage und Zeugenbeistandschaft Private Clients Schul- und Bildungsrecht Senioren-, Pflege- und Vorsorgerecht Straßenverkehrsrecht/ Unfallschadenabwicklung Vereins- und Verbandsrecht Werkvertrags-, Kauf- und Leasingrecht Wohneigentumsrecht |
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