Düsseldorfer Tabelle

Unterhalt für Trennungskinder steigt

In diesem Jahr steht Kindern getrennt lebender Eltern deutlich mehr Unterhalt zu als 2009. Laut der maßgeblichen Düsseldorfer Tabelle steigt der Anspruch um 13 Prozent. Das hängt unter anderem mit der Erhöhung des Kindergeldes zusammen.

Getrennt lebende Eltern müssen für ihre Kinder ab 1. Januar dieses Jahres mehr Unterhalt zahlen. Dies geht aus der Düsseldorfer Tabelle, die das Oberlandesgericht Düsseldorf am Mittwoch veröffentlicht, hervor. Die bundesweit einheitlichen Sätze richten sich nach dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen sowie nach dem Kindesalter.

Im Vergleich mit den Vorjahreswerten steigt der Anspruch der Kinder im Durchschnitt um 13 Prozent. Bei der Anpassung sind das Wachstumsbeschleunigungsgesetz und die darin enthaltene Anhebung des Kindergeldes und des Kinderfreibetrags berücksichtigt. Das Kindergeld steigt um 20 Euro und beträgt damit für das erste und zweite Kind 184 Euro, für das dritte Kind 190 und für jedes weitere Kind 215 Euro.

Der Kinderfreibetrag wurde auf 7008 Euro angehoben. Kindergeld und -freibetrag stehen bei getrennt lebenden Eltern je zur Hälfte dem Vater und der Mutter zu. Bei dem Unterhalt leistenden Elternteil wird der halbe Kindergeldbetrag vom zu zahlenden Bedarfssatz abgezogen.

Die restliche Hälfte des Kindergeldes steht dem erziehenden Elternteil zu. Das Oberlandesgericht Dresden hatte bereits zu Wochenbeginn die aktuellen Sätze publik gemacht. Bei einem monatlichen Einkommen bis 1500 Euro lag der Bedarfsbetrag im vergangenen Jahr je nach Kindesalter zwischen 281 und 432 Euro. Die neue Tabelle sieht Werte zwischen 317 und 488 Euro vor.


Quelle: Welt online


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