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MultiAdvisorFund I GBR
Kann ich meine Mitgliedschaft in der GBR trotz der "vertraglichen Kündigungsbedingungen" (Ziff. 11 der Beitrittserklärung) kündigen?
Der Ausschluß des Rechts zur ordentlichen Kündigung für einen Zeitraum von 26 Jahren stellt eine im Sinne von § 723 Abs. 3 BGB, unzulässige Kündigungsbeschränkung dar.
Zum Sachverhalt:
Unsere Mandantin hat eine Beitrittserklärung zur Beteiligung an der MultiAdvisorFund I GbR unterzeichnet. Dabei wurde ihr das Beteiligungsprogramm Multi B empfohlen, mit einer Rateneinzahlungsdauer von 25 Jahren. Der Emissionsprospekt lag zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Beitrittserklärung nicht vor.
Nach Erhalt des Emissionsprospektes hat die Mandantin diese Gesellschaftsbeteiligung gekündigt und bei Gericht die Feststellung beantragt, dass durch die Kündigung das Beteiligungsverhältnis bei dem MultiAdvisorFund I GbR beendet ist.
Gegen das obsiegende Urteil erster Instanz, in dem das Gericht im Wesentlichen aufgrund einer Beweisaufnahme davon ausging, dass für die Kündigung ein wichtiger Grund vorlag, da seitens der MultiAdvisorFund I GbR falsche Angaben über die Laufzeit gemacht wurden, hat die MultiAdvisorFund I GbR Berufung eingelegt. Diese wurde aber nach einem Hinweis des Oberlandesgerichts München zurückgenommen. Dieses hat sich dabei auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs gestützt, wonach eine 30-jährige Bindungsfrist eines Gesellschaftsvertrages sittenwidrig und damit nichtig ist.
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