Auch wir können unseren Mandanten unsere Beratungsleistungen nicht kostenlos anbieten - faire Preise aber sind für uns selbstverständlich. Und damit Sie immer wissen, womit Sie rechnen müssen, können Sie gerne vor der Beauftragung mit uns sprechen. Wir beraten Sie gerne.


Grundsätzliches

Die kostenlose Rechtsberatung ist uns nach den Bestimmungen der Bundesrechtsanwaltsordnung nicht erlaubt. Auf Wunsch erstellen wir selbstverständlich vorab eine Abschätzung der voraussichtlich entstehenden Kosten.


Erstberatung

Zu diesem Bereich existiert ein besonderes Serviceangebot, siehe oben !!!


Honorar im Regelfall

Unsere Leistungen rechnen wir im Regelfall nach dem Rechtsanwaltsgebührengesetz (RVG) auf der Grundlage des Gegenstandswertes ab, die die Gebühren eines Rechtsanwaltes gesetzlich festschreibt. Es gibt also grundsätzlich nicht den "billigen" oder "teuren" Anwalt. Die Höhe des Honorars richtet sich in Zivilsachen nach dem sog. Streitwert (das ist der Wert, um den gestritten wird). Ferner richtet sich die Höhe des Honorars - nach gesetzlich vorgegebenen Tatbeständen - danach, was während einer Auseinandersetzung geschieht.


Zeithonorar

In Ausnahmefällen vereinbaren wir mit Ihnen ein Zeithonorar, soweit dieses sachlich und nach dem Wert der Angelegenheit angemessen ist und keine Abrechnung nach der Gebührenordnung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.


Pauschalhonorar

Gleichzeitig können wir mit Ihnen aber auch ein der Bedeutung des Falles angemessenes Pauschalhonorar vereinbaren. Dieses wird nur bei evidentem Missverhältnis zu unserem tatsächlichen Arbeitsaufwand nach oben oder unten angepasst. Insbesondere bieten wir einige unserer besonderen Serviceangebote zum Pauschalhonorar an.


Rechtsschutzversicherung

Besitzen Sie eine Rechtsschutzversicherung und ist der Versicherungsfall eingetreten, bemühen wir uns für Sie um die Deckungszusage und rechnen dann bei Ihrer Versicherung ab. Die Versicherung zahlt die gleichen Gebühren, welche Sie selbst zahlen müssten - Sie brauchen also keine Sorge zu haben, lediglich ein zweitklassiger "Krankenkassen"-Mandant zu sein.


Prozesskostenhilfe

Sofern persönliche Voraussetzungen vorliegen, beantragen wir für Sie gegen Erstattung der einmaligen Pauschale von 10 Euro eine Beratungskosten- oder Prozesskostenhilfe.



Für weitere Informationen füllen Sie bitte unser Kontaktformular aus.


Zu diesem Bereich existiert ein besonderes Serviceangebot (siehe oben)

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